Trotz weltweiter Rezession, welche auch in der Republik Zypern natürlich Spuren hinterlassen hat, sieht der Gesetzgeber von einer Erhöhung der Körperschaftssteuer (10%) ab. Mit Wirkung zum 01.10.2011 wurde jedoch eine öffentliche Gebühr, genannt „annual levy“ per Gesetz eingeführt, welche Unternehmen in Zypern zur Zahlung einer „jährlichen“ Gebühr verpflichtet.
Sämtliche Unternehmen in Zypern werden durch Beschluß zur jährlichen Zahlung der ‚annual levy’ in Höhe jährlich EUR 350.00 verpflichtet.
Ausnahmen: Unternehmensgründungen, welche im Jahre 2011 vorgenommen wurden, werden im laufenden Kalenderjahr nicht zur Zahlung der ‚annual levy’ herangezogen. Dies gilt ausdrücklich nur für Unternehmen mit Gründungsdatum im Jahre 2011.
Inaktive Unternehmen sowie Unternehmen die über keine weiteren Vermögenswerte verfügen, sind von der jährlichen Abgabe befreit.
Ab dem Jahre 2012 betrifft die Zahlungsverpflichtung der ‚annual levy’, unabhängig vom Gründungsdatum, jede Zypern Limited bzw. Holding.
Der Stichtag der Zahlung ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.
Hinweis: Es handelt sich bei den vg. Gebühren ausdrücklich nicht um Verwaltungsgebühren oder sogar zusätzliche Jahresgebühren seitens der Privacy Management Group LTD. Vielmehr betrifft diese Gebühr, genannt ‚annual levy’, sämtliche Unternehmen in Zypern per Gesetz.