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Office und Sekretariat für die Zypern Gesellschaft

Die reale Betriebsstätte der Zypern Ltd und Zypern Holding

Firma ZypernSie haben es sicherlich bereits mehrfach auf unserer Informationsseite gelesen oder vielleicht auch in neueren Rechtskommentaren gefunden. Die Republik Zypern fordert, wie auch jeder andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Erfüllung bestimmter Merkmale zur Betriebsstätte. Der Nachteil dieser europäisch einheitlichen Regelung stellt sich durch einen zusätzlichen Aufwand und Kosten dar. Der klare Vorteil dieser Regelung - durch Erfüllung dieser Merkmale kann durch EU-Behörden nicht mehr der Verdacht bzw. Vorwurf einer "Scheinfirma" geführt werden. Besitzt die Zypern Firma darüber hinaus auch die erforderliche VAT-Nummer (internationale Steuernummer wird nach Gründung durch uns beantragt!), so kann weder eine wirtschaftliche Inaktivität, noch die zyprische Betriebsstätte einen Angriffspunkt für ausländischer Steuerbehörden darstellen. Für die Zypern Firma gilt grundsätzlich das Recht der Republik Zypern, darüber hinaus die europäische Rechtssprechung.

Die Struktur und Merkmale der Betriebsstätte in Zypern

Grundsätzlich stellt es sich natürlich positiv dar, unterhält Ihre Zypern Firma ein eigenes Public Office und eigene Mitarbeiter vor Ort. Doch nicht für jeden Geschäftsbereich oder auch Unternehmung kommt dies bereits in der Start-Up-Phase und auch im weiteren Geschäftsverlauf in Frage. Die Gründe hierfür können so vielfältig sein, wie die Rechtssprechung zu diesem Thema.

Nach der Betriebsstättenverordnung der Republik Zypern und der Rechtssprechung der EU werden folgende Anforderungen gestellt

1. Der aktive und ordentliche Geschäftsbetrieb vor Ort (Reg. Office und seit 2009 auch Public Office).
2. Telefonanschluss auf den Namen der Zypern Firma (keine Sammelannahme seit 2009).
3. Die Geschäftsleitung ist telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
4. Es erfolgt eine geregelte Annahme von Postsendungen am Sitz der Gesellschaft .

Die Gesellschaft muss nicht zwingend eigene Mitarbeiter beschäftigen. Im Zeitalter des "Outsourcing" kann, ausgenommen der Bereich der Geschäftsleitung, jeder Bereich eines Unternehmens in der Praxis ausgelagert werden. Es finden sich allein in Deutschland hierzu hunderte Beispiel bedeutender Firmen, die in diversen Office-Centern Ihren Geschäftssitz regulär darstellen und sich durch ausgelagerte und / oder eigenständige Dienstleister aktiv darstellen (Versandhändler, Verlage, Vertriebe, etc.). Niemand würde jemals in Deutschland die reale Existenz solcher Unternehmen anzweifeln, das EU-Recht regelt nun abschließend den Grundsatz "gleiches Recht für alle Unternehmen der EU".

Hinweis / Empfehlung: Prof. Dr. Thomas Reith, Internationales Steuerrecht (Verlag Vahlen), Seite 71/ 3.58-3.60 und/oder/ergänzend: Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, Urteil vom 29.01. 1975/ BStBL 1975 II S. 553, mithin Urteil vom 29.07.76 u.a.; ergänzend auch: FG Hamburg vom 04.08.1998, IStR 1999

Sie können zahlreiche weitere Informationen zu diesem Thema auf unserer Website abrufen. Unter Menüpunkt "EU Steuern und Recht" finden Sie die ausführliche Rechtssprechung, relevante Kommentare und Tipps für die Praxis. Sie können sich natürlich darauf verlassen, dass wir gemeinsam mit Ihnen für die rechtssichere Umsetzung Ihres Vorhabens sorgen werden.


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OPTIMAL  Unser Angebot für die "Betriebsstätte Zypern"

Wir haben für Sie zwei ganz konkrete Angebote zum Thema Office und Betriebsstätte erarbeitet. Sollten Sie darüber hinaus noch Wünsche oder auch Fragen haben, so stehen wir Ihnen gern und jederzeit zur Verfügung.

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