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Die reale Betriebsstätte der Zypern Ltd und Zypern Holding

Firma ZypernSie haben über dieses wichtige Thema sicherlich bereits mehrfach auf unserer Informationsseite gelesen oder vielleicht auch in neueren Rechtskommentaren gefunden. Die Republik Zypern fordert, wie auch jeder andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Erfüllung bestimmter Merkmale zur Betriebsstätte.

Der Nachteil dieser europäisch einheitlichen Regelung stellt sich durch einen zusätzlichen Aufwand und Kosten dar. Der klare Vorteil dieser Regelung - durch Erfüllung dieser Merkmale kann durch EU-Behörden nicht mehr der Verdacht bzw. Vorwurf einer "Scheinfirma" geführt werden. Besitzt die Zypern Firma darüber hinaus auch die erforderliche VAT-Nummer (internationale Steuernummer wird nach Gründung durch uns beantragt!), so kann weder eine wirtschaftliche Inaktivität, noch die zyprische Betriebsstätte einen Angriffspunkt für ausländischer Steuerbehörden darstellen. Für die Zypern Firma gilt grundsätzlich das Recht der Republik Zypern, darüber hinaus die europäische Rechtssprechung.


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WICHTIG:  Die Basisstruktur und die Merkmale der Betriebsstätte in Zypern

Grundsätzlich stellt es sich positiv dar, unterhält Ihre Zypern Firma beispielsweise ein eigenes Office (ein abschließbarer Raum mit angemessener Ausstattung) und einen eigenen Mitarbeiter vor Ort (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis). Doch nicht für jeden Geschäftsbereich oder auch Unternehmung trifft dies zu.

Unterhalten Sie z.B. eine noch inaktive Gesellschaft oder setzen Sie Ihre Gesellschaft ausschließlich außerhalb der Europäischen Union ein, so genügt die Erfüllung der sg. "einfachen Merkmale". Diese Regelung gilt übrigens auch für Gesellschaften in der Start-Up-Phase ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Nach der Betriebsstättenverordnung der Republik Zypern werden folgende Merkmale in der diesbezüglich akzeptiert:

1. Der aktive und ordentliche Geschäftsbetrieb vor Ort (nicht am Sitz des Reg. Office).
2. Telefonanschluss auf den Namen der Zypern Firma (keine Sammelannahme auf einem Anschluss).
3. Die Geschäftsleitung ist telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
4. Es erfolgt eine geregelte Annahme von Postsendungen am Sitz der Gesellschaft .

Ihre Gesellschaft sollte die "erweiterten Merkmale" jedoch dringend erfüllen, sobald sie in die wirtschaftlichen Aktivitäten mit weiteren EU-Staaten eintritt.

Im Zeitalter des "Outsourcing" kann, ausgenommen der Bereich der Geschäftsleitung, jeder Bereich eines Unternehmens in der Praxis ausgelagert werden. Es finden sich allein in Deutschland hierzu hunderte Beispiel bedeutender Firmen, die in diversen Office-Centern Ihren Geschäftssitz regulär darstellen und sich durch ausgelagerte und / oder eigenständige Dienstleister aktiv darstellen (Versandhändler, Verlage, Vertriebe, etc.). Niemand würde jemals in Deutschland die reale Existenz solcher Unternehmen anzweifeln, das EU-Recht regelt nun abschließend den Grundsatz "gleiches Recht für alle Unternehmen der EU".

Jedoch ein reales Office und ein angestellter Betriebsleiter, Geschäftsführer bzw. und/oder auch Director ist, wie bereits erwähnt, spätestens bei entsprechender aktiver wirtschaftlicher Tätigkeit dringend anzuraten (Leitung des Unternehmens im Sitzstaat der Gesellschaft). Wir haben für Sie zwei ganz konkrete Angebote zum Thema Office und Betriebsstätte für Sie erarbeitet. Sollten Sie darüber hinaus noch Wünsche oder auch Fragen haben, so stehen wir Ihnen gern und jederzeit zur Verfügung.


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