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WILLKOMMEN IN ZYPERN

IHR OFFICE, IHRE MITARBEITER, IHRE REALE BETRIEBSSTÄTTE VOR ORT

Zypern Limited mit OfficeSeit über 25 Jahre ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Hauptstadt Nicosia niedergelassen. Als erster Anbieter reagierten wir im Jahre 2010 auf die neue Rechtssprechung.  Mit unseren Office-Centern in Paphos, Limassol, Nicosia und Larnaca bieten wir unseren Mandanten eine hervorragende Möglichkeit, sich rechtssicher und repräsentativ im nationalen und internationalen Markt zu präsentieren. Diese beiden konkreten Optionen stellen wir Ihnen zur Auswahl:

 


Service-Option (1) für Start-UP und NON-EU

Ihre Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erhält durch Nutzung dieses Service die Möglichkeit, unsere repräsentative und reale Geschäftsadresse in Zypern zu nutzen (zusätzlich zum Registered Office). Es handelt sich hierbei um eine reguläre Office-Unit innerhalb unseres Office-Center (Public Office). Eingehende Briefpost wird an Sie auf Wunsch weitergeleitet. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das Öffnen, Scannen und die Weiterleitung via eMail an. Die Gebühren pro Postsendung betragen EUR 3,90 Bearbeitungsgebühr zzgl. real entstehender Portokosten. Der Postversand erfolgt nach Absprache und kann in Sammelform durchgeführt werden.

Ihre Ihnen zur Verfügung gestellte Telefonnummer in Zypern. Der Anrufer zahlt die regulären Gebühren eines Telefonates nach Zypern (Abhängig vom jeweiligen Betreiber), ohne Zusatzkosten oder Vermittlungsgebühren. Eingehende Anrufe werden durch unser Service-Team in Ihrem Firmennamen entgegen genommen.                             
                                                                               Jahresgebühren Euro 964.00 zzgl. 17% Mehrwertsteuer
                                                                             

 

 

 

Service-Option (2)

Zypern Limited Professional

Zum tatsächlichen und nachweisbaren Vollzug von Gestaltungen gehören u. a. die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Betriebsstätte im Ausland, deren Ausstattung mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Funktionen, die notwendige Büroeinrichtung und eigenverantwortlich handelndes Personal (....).

A n s p r u c h


 

L ö s u n g


Die Auslandsfirma sollte mind. eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigen. Das wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft muss im Sitzstaat liegen, Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Die Rechtssprechung, wie auch Praxis schreibt nicht vor, in welcher Anzahl von Betrieben die jeweils sozialversicherungspflichtige Person beschäftigt sein kann. In der Praxis des Landes entsprechen 5 "Anstellungsverhältnisse" durchaus der Regel. Sie können natürlich, je nach individueller Planung, auch eine einzelne Person in Vollzeit beschäftigen.   Privacy Management GroupTM hat bereits im Jahre 2010 ein Team entsprechend geeigneter und mehrsprachiger Personen zusammengestellt, die in den einzelnen Gesellschaften entsprechende Tätigkeiten ausführen können. Vollmachten über Konten und die Verfügungsgewalt über die Gesellschaft obliegen auf Wunsch ausschließlich Ihnen, dem Inhaber. Die beschäftigte Person kann in Teilzeit (inaktiv) oder auch in einem Vollzeit -Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Die Brutto-Kosten betragen pro Monat ab 245,00 Euro (Teilzeit) bis ca. 900,00 Euro (Vollzeit).
 
Ihre Gesellschaft muss ein eigenständiges Büro unterhalten. Dies bedeutet nicht, dass Sie eine Vielzahl eigener Räume anmieten müssen, eine geeignete Räumlichkeit in einem entsprechenden Center genügt bereits. Ein entsprechender Mietvertag muss ggf. auch ausländischen Behörden vorgelegt werden. Die Räumlichkeit sollte in ihrer Ausstattung zweckmäßig sein. Natürlich können die EDV und die Gerätschaften der Telekommunikation mobiler Natur sein.   Es besteht auch in diesem Punkt kein Unterschied beispielsweise zur Führung einer deutschen GmbH. Der Sitz kann sich in einem "Privathaus", in einer Wohnung oder auch in einem unserem Center befinden. Wichtig ist, dass es sich um eine abgeschlossene und geschäftsmäßig ausgestattete Räumlichkeit handelt, die nachvollziehbar für ausländische Behörden einen ordentlichen Sitz darstellt. Mehrfachnutzungen einer Unit sind leider nur in Einzelfällen (abhängig der Branche) möglich. Wir bieten Ihnen selbstverständlich eine günstige und praktische Lösung bereits ab monatlich 375,00 Euro an.
 
Ihre Gesellschaft muss zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein. Darüber hinaus sollte ein Telefon oder auch ein Handy auf den Namen Ihrer Gesellschaft offiziell angemeldet werden.  

Wir sind Ihnen entweder bei der Anmeldung bzw. Einrichtung Ihres Telefonanschlusses in Ihren neuen Räumlichkeiten behilflich, oder Sie nutzen unser Call-Center mit Rufweiterleitung bzw. persönlicher Annahme eingehender Gespräche. Die Festkosten eines Anschlusses bei CytaPhone betragen pro Monat ca. 40,00 bis 60,00 Euro.

Wünschen Sie Option (2), entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Leistungs- und Kostenplan. Bitte gehen Sie davon aus, dass ein entsprechender Arbeitnehmer, ein vollständiges Office, Sekretariat-Service und Telefon-Service insgesamt einem monatlichen Kostenfaktor von mindestens 375,00 Euro ggf. zuzüglich Personalkosten entspricht. Option (2) bietet Ihnen dafür jedoch die vollständig anerkannte Betriebsstätte nach geltender Rechtssprechung (auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz).

Hinweis: Das sogenannte "Virtual Office" und auch das "Reg. Office reichen in keinem Fall aus, um eine Betriebsstätte nachzuweisen.

 

 
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