| GRÜNDUNG DER LIMITED ZYPERN - ANBIETER IM ONLINE-CHECK |
Zypern Limited - Firmengründung Zypern auf dem Prüfstand
Die Vorteile einer Limited in Zypern haben Sie überzeugt und Sie befinden sich nun auf der Suche nach einem soliden Partner? Das Internet bietet derzeit Zugriff auf circa vierzig deutschsprachige Gründungsanbieter der Zypern Limited. Unsere Checkliste soll Ihnen helfen, Angebote objektiv im Markt zu vergleichen. Das sind die Fakten! Beratung und Gründung durch deutschsprachigen Rechtsanwalt und Steuerberater in Zypern. Reale Betriebsstätte Ihrer Limited in Zypern. Buchhaltung, Steuerberatung, Bilnzierung, Testat des Wirtschaftsprüfers, laufende Rechtsberatung und Betreuung Ihrer Zypern Limited nach Gründung. Diskretion, Datenschutz und rechtssichere Treuhandschaft für Ihre Gesellschaft. Sämtliche erdenklichen Leistungen in nur einem Paket zu garantierten Konditionen - keine Datentransaktionen zwischen Vermittlern und Rechtsanwälten, anwaltliche Schweigepflicht, gesicherte Systemtechnik, keine Beratungsgespräche in Hotels - prüfen Sie uns, besuchen Sie uns - wir garantieren seit über 25 Jahren Sicherheit und maximale Leistungen ohne versteckte Kosten. Firmengründung Zypern, wir arbeiten für Sie aus Überzeugung!
Bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und bei der Durchsetzung von steuerlichen Rechten benötigen Gesellschaften auch in Zypern benötigen fachlichen Rat und Hilfe. Privacy ManagementTM Limited bieten Ihnen die umfassende Steuerberatung inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
Zypern ist keine Steueroase im Sinne des internationalen Offshore, vielmehr bewegen Sie sich mit Ihrer Zypern Limited rechtssicher und legal im Bereich der EU-Minimalversteuerung. Durch eine clevere, sichere und legale Steueroptimierung reduzieren Sie die Steuerlast der Zypern Firma sogar um weitere 5,21%. Diese Informationen sollten Sie noch vor Gründung Ihrer Zypern Gesellschaft haben. Die Mehrzahl der Anbieter im Internet bieten, daran ändern auch durchaus kreative Bezeichnungen und Darstellungen wie z.B. „Internationales Netzwerk….“ nichts, keine Steuerberater oder Rechtsanwälte in Persona. Das diese selbsternannten Gründungsagenturen selbst über sogenannte „Billiggründer“ schreiben und im Prinzip damit vor sich selbst warnen, unvorstellbar, aber leider wahr.
Stichwort: Vermittler oder Verbund „Ich kenne einen Anwalt oder auch Steuerberater….“ – damit lässt sich scheinbar viel Geld verdienen. Das fragwürdige Konzept: der Vermittler stellt sich zwischen den Mandanten und den entsprechenden Rechtsanwalt im Ausland (in Zypern dürfen ausschließlich ansässige Rechtsanwälte Gesellschaften gründen). Es ist doch letztendlich nicht nur eine Kostenfrage, ob man u.a. ausgerechnet einer in Deutschland ansässigen Person derart sensible und persönliche Daten zur Verfügung stellen möchte.
Die Prüfungsverfahren deutschsprachiger Finanzämter bei Auslandsachverhalt
Betriebsstätte Die steuerliche Betriebsstätte ist im Doppelbesteuerungsabkommen legal definiert. Demnach löst eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer immer eine Betriebsstätte im Sitzstaat der Gesellschaft aus. Ist dieses nicht gegeben, orientiert sich das Vorhandensein einer steuerlichen Betriebsstätte über den "Ort der betrieblichen Oberleitung".
Ort der Geschäftsleitung Eine natürliche Person muss am Standort der juristische Person (Zypern Limited) die geschäftliche Leitung innehaben (Treuhänder/Rechtsanwalt oder angestellter Geschäftsführer).
Im Falle der Treuhandschaft ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Treuhand-Direktor um eine Person handelt, die "dauerhaft" ansprechbar und „ständig“ erreichbar ist.
Vorsicht! Ein „Gründungs-Direktor“ (Vorsicht Billiganbieter!) nützt dem Mandanten wenig, da dieser nach der Gründung wieder zurücktritt und an den eigentlichen "Gründer" übergibt.
Der Treuhänder sollte zudem unbedingt ein Rechtsanwalt sein, damit eine Offenlegung des bestehenden Treuhandverhältnisses nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgt.
Eine Briefkastenfirma mit einem Anrufbeantworter erfüllt darüber hinaus nicht die Voraussetzung zur internationalen Anerkennung durch Behörden. Die folgenden merkmale sollten daher unbedingt erfüllt sein:
- ordentliche Geschäftsadresse, - persönliche Erreichbarkeit des Directors, - zustellbare Postadresse für Einschreiben, - Telefon/Fax (kein Anrufbeantworter). Sind diese Merkmale nicht erfüllt, entsteht der dringende Verdacht einer "Scheinfirma".
Bei EU-Gesellschaften hat der Unternehmer den Vorteil, dass kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb (Büro und Angestellte) und/oder aktive Geschäfte im Sitzstaat der Gesellschaft nachgewiesen werden müssen. Diesen Sachverhalt regelt die EU-Niederlassungsfreiheit. In der Europäischen Union reichen Briefkasten und Anrufbeantworter nicht aus!
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