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Frequently Asked Questions (FAQ)

Die häufigsten Fragen kurz und knapp beantwortet:
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Die häufigsten Fragen zum Thema:

Firmengründung Zypern


Steuern in Zypern


Zypern Betriebsstätte und Office


Zypern Offshore


Sicherheit und Datenschutz für Zypern Firma


Das Steuer- und Gesellschaftsrecht im Überblick




Firmengründung Zypern


Frage: Welche Kosten muss ich für die rechtssichere Gründung der Zypern Firma kalkulieren?

Oftmals werden die Kosten der Gründung einer Firma Zypern in diversen Bausteinen dargestellt. Damit Sie den Überblick behalten und später keine bösen Überraschungen erleben, haben wir alle erforderlichen Leistungen der Gründung Ihrer Zypern Firma in nur einer verbindlichen Pauschale für Sie zusammen gefasst. Der Gesamtkostenaufwand einer Gründung in Zypern (Zypern Holding und Zypern Limited) beträgt einmalig EUR 3.250,00 inkl. Treuhandschaft, Gesellschaftskonto, Reg. Office, Reg. Agent, VAT-Nummer, Steuernummer, Aktivierung und Registrierung der Zypern Limited bzw. Zypern Holding, Dokumentation der Zypern Firma, Eröffnungsbilanz, Anlage Buchhaltung und ständiger Beratung durch Steuerberater und Rechtsanwalt vor Ort. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles und verbindliches Angebot zur Firmengründung Zypern. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Sie erreichen und telefonisch unter der Rufnummer (00 357) 240 204 00. Sie möchten uns eine Nachricht senden? Hier leiten wir Sie auf unser Kontaktformular weiter. Wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Sie.



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Frage: Welche Kosten fallen nach Gründung meiner Firma in Zypern an?

Zypern Firma, bei der Kalkulation der Jahresgesamtkosten einer Limited in Zypern und Zypern Holding bieten wir Ihnen ebenfalls eine verbindliche Festkostenpauschale pro Jahr.

Ihr Vorteil:

Sie erhalten eine dauerhafte Rechts- und Steuerberatung ohne zusätzliche Gebühren und Honorare, die Buchhaltung Ihrer Zypern Firma wird durch nur eine Pauschale in den Kosten gedeckt, die Bilanzierung erfolgt ohne gesonderte Berechnung und sogar das Testat unseres anerkannten Wirtschaftsprüfers ist bereits im Rahmen der jährlichen Festkostenpauschale enthalten. Selbstverständlich beinhaltet diese Pauschale ebenfalls die jährlichen Gebühren des Reg. Office Ihrer Zypern Gesellschaft, die laufenden Kosten des Reg. Agents, die Treuhandverwaltungskosten, sämtliche Beratungskosten, sowie die Korrespondenz mit Behörden, Antragstellungen und die Gesamtleistungen einer einwandfreien Verwaltung Ihrer Zypern Limited oder auch Zypern Holding.

Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen! Lassen Sie uns jetzt darüber sprechen.



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Frage: Erhalte ich die enthaltene Mehrwertsteuer für die Gründung der Zypern Firma zurück?

Ja, Ihre Zypern Limited bzw. Zypern Holding! Die Gründung einer Firma in Zypern ist eine Leistung vor Ort und wird daher mit 15% Mehrwertsteuer bei Rechnungsstellung belegt. Die Rechnung bzgl. der Gründungs- aber auch der Jahreskosten ist, unabhängig des zunächst dargestellten Rechnungsempfängers, eine Aufwendung Ihrer Zypern Limited bzw. Zypern Holding. Kosten in diesem Zusammenhang können von Ihrer Zypern Firma steuerlich geltend gemacht werden.

Rechnungsstellung "Gründungskosten der Zypern Holding und Zypern Limited"

Die Gründungskosten werden regelmässig vor Gründung Ihrer Zypern Gesellschaft zur Zahlung fällig. Aus diesem Grunde erhalten Sie von uns nach Auftrag eine entsprechende Kostenrechnung zzgl. 15% Mehrwertsteuer. Nach erfolgter Eintragung Ihrer Zypern Firma in das Handelsregister wandelt sich die ursprüngliche Rechnungsstellung. Ihre neu gegründete Zypern Firma erhält nun einen Nachweis der Zahlung entsprechend von Ihnen verauslagter Gründungskosten. Die Kosten der Gründung können somit entsprechend von Ihrer Gesellschaft in Zypern geltend gemacht werden.

Rechnungsstellung "Jahresverwaltungs- und Steuerberatungskosten"

Die Jahreskosten werden regelmässig im Voraus eines Jahres zur Zahlung fällig. Jahreskosten bei Gründung: Sie verhalten von uns nach Auftrag eine entsprechende Jahreskostenrechnung zzgl. 15% Mehrwertsteuer. Nach erfolgter Eintragung Ihrer Zypern Firma in das Handelsregister wandelt sich die ursprüngliche Rechnungsstellung. Ihre neu gegründete Zypern Firma erhält nun einen Nachweis der Zahlung entsprechend von Ihnen verauslagter Jahresverwaltungskosten. Die Kosten der Verwaltung Ihrer Zypern Firma können somit entsprechend von Ihrer Gesellschaft in Zypern geltend gemacht werden. Die Jahreskosten ab dem 2. Jahr: Ihre Zypern Limited oder auch Zypern Holding erhält von uns nach Ablauf der ersten 12 Monate eine Rechnung bzgl. der folgenden Jahreskosten. Selbstverständlich können diese Jahresverwaltungskosten in Zypern steuerlich geltend gemacht werden.

Lassen Sie uns über Ihre Firmengründung in Zypern jetzt sprechen. Wir sind gern für Sie da.

 



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Frage: Wann werden Gründungs- und Jahreskosten zur Zahlung fällig?

Die Gründungskosten der Zypern Limited oder auch Zypern Holding werden grundsätzlich vor Gründung Ihrer Gesellschaft in Zypern zur Zahlung fällig. Die ersten Jahreskosten Ihrer Zypern Firma stellen wir Ihnen in der Regel mit Gründungsrechnung aus, nach besonderer Vereinbarung jedoch akzeptieren wir die Zahlung der ersten Jahreskosten nach Eintragung Ihrer Zypern Firma in das Handelsregister.

Haben Sie Fragen zu diesem oder oder anderen Themen, so schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular.



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Frage: Welchen Zeitraum muss ich für die Gründung der Zypern Firma kalkulieren?

Die Gründung der Zypern Holding benötigte ca. 10 Werktage zur Gründung (Eintragung in das Handelsregister. Die Eröffnung des Gesellschaftskonto erfolgt umgehend nach Eintragung Ihrer Gesellschaft. Im Rahmen der Kontoeröffnung Ihres Gesellschaftskontos erfolgt die Freischaltung des Online-Banking, sowie die Ausstellung der beantragten Master- oder auch VisaCard.

Gern erstellen wir Ihnen Ihr individuelles und maßgeschneidertes Angebot zur Gründung Ihrer Firma Zypern. Lassen Sie uns einfach mal darüber sprechen, wir sind für Sie da!



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Frage: Welche Informationen und Dokumente benötigen Sie zur Gründung Ihrer Zypern Gesellschaft?

Wir haben auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und Rechtsstellung das Verfahren zur Firmengründung Zypern erheblich für unsere Mandanten vereinfachen können. Zwar ist uns ein persönlicher Besuch von Ihnen jederzeit herzliche willkommen und auch wünschenswert, jedoch zur Gründung einer Zypern Limited oder auch Zypern Holding ist Ihr Erscheinen vor Ort nicht zwingend erforderlich. Wir richten uns also ganz nach Ihren Plänen und individuellen Wünschen.

Unabhängig einer persönlichen Anreise, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen und Dokumente:

1. Kopie Ihres Reise- oder auch Personalausweises (Gesellschafter);

2. drei Vorschläge zum gewünschten Namen Ihrer Gesellschaft;

3. kurze Tätigkeitsbeschreibung Ihrer zu gründenden Zypern Limited bzw. Zypern Holding.

Liegen uns vg. Informationen bzw. Dokumente im Original oder auch via Mail vor, steht einer Firmengründung in Zypern nichts mehr im Wege. Sie erhalten von uns nach Eingang eine entsprechende Kostenrechnung, nach deren Ausgleich wir die Gründung Ihrer Zypern Firma vornehmen.

Anmerkung

Wie bereits erwähnt, ist Ihre persönliche Anreise zur Firmengründung nach Zypern zur nicht zwingend erforderlich. Es hat sich jedoch in den letzten 20 Jahren als vorteilhaft für unsere Mandanten und auch uns erwiesen, wenn man die Gelegenheit erhält, sich vor oder auch nach der Firmengründung in Zypern einmal persönlich kennen zu lernen. Sie sind uns jederzeit nach Terminabsprache willkommen, unser Team steht Ihnen auch bei Fragen der Reiseplanung gern zur Verfügung.

Ihre Zypern Firma, lassen Sie uns jetzt darüber sprechen. Wir sind gern für Sie da.



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Frage: Die Gesellschaft in Zypern benötigt eine internationale Umsatzsteuernummer, was muss ich tun?

Die internationale Umsatzsteuernummer (VAT) der Zypern Firma ist nicht nur die Voraussetzung dafür, dass Ihre Gesellschaft international tätig werden kann, sondern belegt darüber hinaus, dass Ihre Zypern Limited oder auch Zypern Holding wirtschaftlich aktiv ist.

Um Ihnen zusätzliche Mühen und Kosten zu ersparen, beinhaltet unser pauschales Gründungs- und Verwaltungspaket bereits den Antrag auf VAT, sowie die garantierte Erlangung. Die Abgabe der monatlichen VAT-Erklärung inkl. entsprechender Buchhaltung ist bereits ebenfalls in unserem Verwaltungspaket enthalten. Wir erstellen Ihnen unser individuelles Angebot, schreiben Sie uns doch einfach.



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Frage: Bankkonto der Zypern Gesellschaft, Verfügungsgewalt und Diskretion?

Grundsätzlich wird das Bankkonto Ihrer Gesellschaft in Zypern auf den Namen Ihrer Zypern Firma eröffnet. Mittels "alleiniger Verfügungsberechtigung" darüber hinaus wird sichergestellt, dass nur Sie bzw. Personen Ihrer ausdrücklichen Wahl Zugriff auf das Konto Ihrer Firma in Zypern Zugriff haben. Selbst Ihrem Treuhänder ist es nicht gestattet, auf dem Bankkonto Ihrer Zypern Gesellschaft eine Verfügung zu treffen.

Eine Treuhandschaft unter der Voraussetzung einer Verfügungsgewalt des Treuhänders lehnen wir ab. Ausschließlich Sie sind zur Verfügung von Vermögen berechtigt. Lassen Sie uns darüber sprechen, wir sind für Sie da. Wann und wo Sie uns brauchen!

 



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Frage: Welche Belege müssen dem Finanzamt Zypern vorgelegt werden?

Zypern Limited und Zypern Holding, die Buchhaltung. Unsere Buchhaltungsabteilung im Hause benötigt monatlich sämtliche Belege bezüglich der getätigten Einnahmen Ihrer Zypern Firma (vorab via PDF-Mail). Die Belege der Betriebsaufwendungen werden nach individueller Absprache, steuerlicher Wirksamkeit und möglicher Würdigung steuermindernd in Ihrer Zypern Gesellschaft angesetzt. Im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuererklärung Ihrer Zypern Firma erfolgt eine entsprechende Auswertung bestehender Umsatzsteuerforderungen oder auch diesbezüglicher Verbindlichkeiten an das Finanzamt Zypern.

Der Mehrwertsteuersatz in Zypern beträgt 15%. Es gelten für Zypern die Regelungen der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der innergemeinschaftlichen umsatzsteuerfreien Lieferung von Waren und Dienstleistungen (Informationen zur EU-Regelung).

Die Bilanzierung Ihrer Zypern Limited oder auch Zypern Holding erfolgt nach Abschluss des Gesellschaftsjahres jeweils zum 31. Dezember. Aus diesem Grunde sollten im Januar eines neuen Jahres die Belege Ihrer Zypern Firma vollständig vorliegen.

Die Jahreskostenpauschale Ihrer Firma Zypern bezieht sich stets auf volle 12 Monate. Erfolgt die Gründung Ihrer Zypern Firma also beispielsweise im Oktober eines Jahres, so werden die nächsten Jahreskosten trotz Abschluss erst im Oktober des darauf folgenden Jahres erneut zur Zahlung fällig gestellt.

Jahreskostenpauschalen können als Ausgaben Ihrer Gesellschaft in Zypern steuermindernd angesetzt werden. Enthaltene Umsatzsteuern werden Ihrer Gesellschaft erstattet bzw. angerechnet.

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht.



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Frage: Wie sicher ist eine Treuhandschaft in Zypern?

Wir bieten Ihrer Zypern Firma, Zypern Limited und Zypern Holding, eine unbeschränkte und dauerhafte Treuhandschaft vor Ort. Bitte beachten Sie, dass wir ,im Gegensatz zu Mitbewerbern, nicht nur während der Gründung Ihrer Zypern Firma eine hohe Diskretion bieten. Unsere rechtssichere und anwaltliche Treuhandschaft bieten wir zeitlich unbegrenzt und Ihrerseits täglich kündbar.

Eine Kontoverfügung lassen wir uns von unseren Mandanten grundsätzlich nicht eintragen. Lediglich Sie sind berechtigt, über das Vermögen Ihrer Zypern Gesellschaft zu verfügen.

Haben Sie Fragen oder besondere Wünsche, wir sind gern für Sie da.



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Frage: Muss ich zur Gründung meiner Zypern Firma nach Zypern reisen?

Die Gründung Ihrer Zypern Limited oder auch Zypern Holding bedarf nicht Ihrer persönlichen Anwesenheit. Jedoch erleichtert es Ihnen und auch uns die zukünftige Zusammenarbeit, sollten Sie die Möglichkeit haben, vor oder auch nach Gründung Ihrer Zypern Gesellschaft ein paar Tage hier vor Ort zu verbringen.

Gern stehen wir Ihnen auch für Ihre Reiseplanung zur Verfügung. Unsere Mitarbeiterin, Frau Jasmin, erreichen Sie unter der Rufnummer (00 357) 240 204 00.



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Frage: Welche Nachteile hat eine Firmengründung in Zypern?

Wir selbst sind seit vielen Jahren in Zypern ansässig und kennen daher natürlich die Vor- aber auch Nachteile Zyperns aus der Praxis. Während die Vorteile nun vielfach bereits dargelegt wurden, hier die Nachteile:

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sollten Sie auch Ihren Wohnsitz verlegen wollen, sich vorab ein Bild von Zypern zu verschaffen. Bezüglich des auch von EU-Bürgern benötigten Dauervisums und der Arbeitsgenehmigung sind wir Ihnen gern unkompliziert behilflich. Im Gegensatz zu den allgemeinen Darlegungen des Internets benötigen wir hierfür ca. 21 Stunden.



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Frage: Stammkapital und Mindesteinlage der Zypern Gesellschaft?

Das Stammkapital der Zypern Limited beträgt 1.000 Euro, es muss jedoch nicht faktisch in die Gesellschaft bei Gründung eingezahlt werden.



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Steuern in Zypern


Frage: Muss ich meinen Wohnsitz nach Zypern verlegen, um Steuern zu sparen?

Nein, dass müssen Sie sicherlich nicht. Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Zypern beträgt 10%. Darüber hinaus unterliegen Dividenden keiner weiteren Steuerbelastung in Zypern. Wer seine Gewinne offiziell in sein Heimatland ausschütten möchte, für den gelten auch die Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft.

Zypern bietet somit in jeder Hinsicht erhebliche Vorteile, nicht nur aus steuerlicher Sicht. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich von uns beraten.



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Frage: Wie stellt sich das Steuersystem in Zypern dar?

 

Zypern galt lange Zeit als reale Steueroase. Durch ein Paket von Steuervergünstigungen lockte die Regierung in den 70er Jahren Offshore Gesellschaften auf die Insel. Diese Massnahmen sicherten Zypern den Erfolg als europäisches Finanzzentrum.

Mit dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union wurde das Steuerrecht Zyperns den EU-Richtlinien angeglichen und setzt somit die Initiativen gegen schädliche Steuerpraktiken der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development; OECD) um.

Zypern ist und bleibt die letzte Oase innerhalb der EU

Die Veränderungen im Steuerrecht seit dem 1. Januar 2003 in der Zusammenfassung:

Zypern bietet die niedrigsten Steuersätze im EU-Vergleich

Zypern bietet Gesellschaften einen Steuersatz von regulär 10% auf den erwirtschafteten Gewinn. Darüber hinaus werden Dividenden und Zinsen nicht besteuert. Wer sich darüber hinaus für einen Wohnsitz in Zypern entscheidet, kann jährlich einen beachtlichen Betrag an Steuern einsparen.

Einsparungen hängen von Ihren individuellen Umständen ab. Sie sollten sich daher auch dann von einem Rechtsanwalt in Zypern beraten lassen, wenn ein Wohnsitzwechsel für Sie in Betracht kommt.

Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung und beraten und begleiten Sie bei Ihrem Wohnsitzwechsel nach Zypern.

 



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Frage: Wo finde ich Informationen zum DBA zwischen Zypern und Deutschland?

Wir stellen Ihnen zum DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern folgenden Link zur Verfügung:

DBA Deutschland ./. Zypern

 



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Frage: Wo finde ich Informationen zum DBA zwischen Zypern und Österreich?

Zum DBA zwischen der Republik Zypern und der Republik Österreich bieten wir Ihnen folgenden Link:

DBA Österreich ./. Zypern



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Frage: Seit wann ist Zypern Mitglied der Europäischen Gemeinschaft?

Die Republik Zypern ist seit dem 1. Mai 2004 Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die EU bekräftigte den Herrschaftsanspruch der Republik Zypern über die gesamte Insel und sieht daher auch ganz Zypern als Teil des EU-Gebietes an; faktisch jedoch trat nach dem Scheitern des Referendums zum Annan-Plan am 24. April 2004 der Nordteil der Insel nicht der EU bei.

Wir bieten die Firmengründung Zypern ausschließlich im EU-Teil des Landes an. Haben Sie Fragen oder auch Wünsche? Wir sind gern für Sie da.



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Zypern Betriebsstätte und Office


Frage: Wie stellt sich die reguläre Betriebsstätte einer Zypern Firma dar?

Zypern ist und bleibt die letzte Oase innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, doch auch in Zypern bedarf es einer realen Betriebsstätte gemäß den Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben.

Auszug aus den Katalog zur Feststellung einer Betriebsstätte nach Betriebsstättengesetz:

1.       Existenz eines aktiven und ordentlichen Geschäftsbetriebes (Büro) vor Ort;

2.       eigenständige Geschäftsadresse vor Ort;

3.       Geschäftsführer und Betriebsleitung sind vor Ort ständig erreichbar.

Selbstverständlich bietet Ihnen Privacy ManagementTM hierzu ein umfangreiches Dienstleistungspaket. Wir sorgen somit nicht nur für eine rechtssichere Firmengründung in Zypern, sondern darüber hinaus auch für Ihre  dauerhafte Sicherheit in allen Belangen. Rechtsanwalt und Steuerberater vor Ort in Zypern - Privacy ManagementTM steht für hohe Kompetenz, Service, Zuverlässigkeit, und Erreichbarkeit.

Die Betriebsstätte - Geltungsbereich: Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.

Unternehmen, die nicht auf diese Regelungen in geeigneter Weise reagieren, riskieren erhebliche steuerliche und ggf. auch juristische Nachteile. Handeln Sie daher bitte verantwortungsbewußt, wir haben bereits alle erforderlichen Maßnahmen für Sie getroffen.

VORSICHT BEI GRÜNDUNGSAGENTUREN: Ein virtuelles Büro, eine gemeinschaftliche Rufnummer oder auch ein Anrufbeantworter erfüllen nun nicht die Voraussetzung einer ordentlichen Betriebsstätte im Rahmen der Gesetze und Verordnungen.

Die folgenden Merkmale sind von Ihrer Gesellschaft zu erfüllen (Auszug):

-          Geschäftsadresse (Office-Unit) – Nachweis per Mietvertrag;

-          eigenständiger Telefonanschluss – Registrierung auf Gesellschaft;

-          Erreichbarkeit der Gesellschaft – Anrufannahme im Namen der Gesellschaft,

-         Sekretariat und Geschäftsleitung vor Ort – Annahme von Einschreiben, etc.

Werden diese Merkmale nicht erfüllt, wird somit der Nachweis einer "Scheinfirma" geführt.



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Frage: Was bedeutet für mich "EU-Niederlassungsfreiheit" im Bezug auf die Firmengründung Zypern?

Das Recht der EU-Bürger, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen, dort also eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Erwerbstätigkeit selbstständig auszuüben, ist schon 1957 im EWG-Vertrag

festgeschrieben worden.
Innerhalb der EU besteht die Wahlfreiheit auch bezüglich Sitz und Rechtsform. Es ist völlig unbedenklich. die gesetzlichen Bestimmungen in einem Land der Union dadurch zu umgehen, indem man die Gesellschaft in dem EU-Mitgliedstaat errichtet, dessen rechtliche Bestimmungen und steuerlichen Rahmenbedingungen die größten Freiheiten gewähren. Darüber hinaus gilt es als rechtlich unbedenklich, auch im eigenen Land mittels Zweigniederlassungen und Repräsentanzen tätig dieser Gesellschaft tätig zu werden. Es ist ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.

Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

Mit mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht auf Niederlassungsfreiheit in der EU von Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern auf Grund der Assoziationsabkommen der EU mit den einzelnen Beitrittsländern erheblich ausgedehnt (RS-C 73/99, C-257/99, C-235/99). Die Abkommen sehen vor, daß hinsichtlich der Niederlassung in der EU Bürger der Beitrittsländer genau so günstig zu behandeln sind wie die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten. In diesem Diskriminierungsverbot haben die Mitgliedstaaten bisher kein Problem gesehen, da die Abkommen das jeweilige nationale Aufenthalts- und Niederlassungsrecht unberührt lassen.

Nach Auslegung des EuGH geben die Abkommen jedoch den Bürgern aus den Beitrittsländern ein echtes Niederlassungsrecht, da das Diskriminierungsverbot unmittelbare Anwendung findet. Die Anwendung des nationalen Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsrechts darf deshalb nicht das grundsätzliche Recht auf Niederlassung von Selbständigen aus den Beitrittsländern zunichte machen oder verringern. Damit wird die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, über das Ausländerrecht die Niederlassung von Staatsangehörigen aus Beitrittsländern zu kontrollieren, erheblich eingeschränkt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, wir sind gern für Sie da. Firmengründung Zypern, wir sind die Spezialisten seit 1981.



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Frage: Welche Veröffentlichungen stehen bzgl. der EU-Niederlassungsfreiheit zur Verfügung?

Wir haben Ihnen hier einen Auszug aus der aktuellen Rechtssprechung zusammen gestellt:

Europäischer Gerichtshof, Urt. v. 30.09.2003 (Az.: C-167/ 01):

“... Wenn also ein Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates, der eine Gesellschaft gründen möchte, diese in dem Mitgliedsstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften ihm die größte Freiheit lassen, und anschließend in anderen Mitgliedsstaaten Zweigniederlassungen gründet, so über er damit ... die durch den Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt aus ...

Darüber hinaus belegt nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass eine Gesellschaft in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, keine Tätigkeit entfaltet und ihre Tätigkeit ausschließlich oder hauptsächlich im Mitgliedsstaat ihrer Zweigniederlassung ausübt, noch kein mißbräuchliches oder betrügerisches Verhalten, dass es dem letzteren Mitgliedsstaat erlauben würde, auf die betreffende Gesellschaft die Gemeinschaftsvorschriften über das Niederlassungsrecht nicht anzuwenden ...”

Bundesgerichtshof, Leitsatz des Urt. v. 13.03.2003 (Az.: VII ZR 370/ 98):

“Eine Gesellschaft, die unter dem Schutz der im EG- Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit steht, ist berechtigt, ihre vertraglichen Rechte in jedem Mitgliedstaat geltend zu machen, wenn sie nach der Rechtsordnung des Staates, in dem sie gegründet worden ist und in dem sie nach einer eventuellen Verlegung ihres Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedsstaat weiterhin ihren satzungsmäßigen Sitz hat, hinsichtlich des geltend gemachten Rechts rechtsfähig ist.”

 



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Zypern Offshore


Frage: Welcher Unterschied besteht zwischen einer Zypern Firma und einer Offshore Firma?

Im Gegensatz weitläufiger Meinungen bietet Zypern bereits seit Jahren keine klassischen Offshore Gesellschaften mehr. Mittels des neuen Gesellschaftsrechts jedoch bietet Zypern durch die Limited nahezu alle Vorteile einer Offshore Firma. Lediglich die max. Steuerbelastung von 10% sprechen gegen die Limited in Zypern. Dafür jedoch wird die Zypern Limited weltweit und insbesondere in der EU anerkannt.

Worin besteht der Unterschied zwischen Zypern Ltd und Offshore Firma im zypr. Ausland?

Der Unterschied zwischen einer Offshore Gesellschaft und einer EU-Gesellschaft in Zypern, Zypern Holding und Zypern Limited, besteht in erster Linie darin, dass es sich bei der Zypern Firma um eine in ganz Europa steuerlich anerkannte Gesellschaft handelt. Obwohl die Zypern Firma nur sehr geringen Steuerbelastungen unterliegt (max. 10% Steuersatz) und sich zudem auf eine eindeutige Gesetzgebung hinsichtlich der anwaltlichen Treuhandschaft (Anonymität der Inhaber) berufen kann, wird die Gesellschaftsform der Zypern Limited und Zypern Holding in der gesamten Staatengemeinschaft ohne Einschränkungen anerkannt.

In der abschließenden Betrachtung bietet die Zypern Limited und Zypern Holding nahezu alle Vorteile einer regulären Gesellschaft im Offshore, mit dem Unterschied, dass es sich hierbei um Gesellschaften handelt, die international anerkannt Business betreiben können. Mit Betriebsstätte und wirtschaftlicher Aktivität versehen, stellt die Zypern Firma in jeder Hinsicht ein ideales Instrument für alle Unternehmer und nahezu alle Unternehmenszwecke dar.



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Frage: Darf die Zypern Limited bzw. Zypern Holding Gewinne an eine Offshore Firma auszahlen?

Grundsätzlich können wir diese Frage mit "JA" beantworten. Zypern bietet insbesondere auch in diesem Punkt einmalige Möglichkeiten.

Offshore und Zypern, eine clevere Kombination aus EU und Offshore

Wer über eine Offshore Firma auf den Seychellen, in Panama oder auch in Belize verfügt und gleichzeitig mit einer Zypern Limited oder auch Zypern Holding innerhalb der EU aktiv ist, kann die steuerlichen Vorteile vollständig nutzen. Der Zypern Limited und auch Zypern Holding ist es gestattet, Transaktionen ins internationale Offshore vorzunehmen. Besonders interessant dabei ist, dass auch das Bankkonto der Offshore Firma durchaus in Zypern eingerichtet werden kann. 

EU-Sicherheit und Anerkennung mit den Vorteilen des internationalen Offshore

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir bieten Ihnen clevere Lösungen, rechtssicher und legal.



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Sicherheit und Datenschutz für Zypern Firma


Frage: Welche Garantien erhalte ich bei Auftrag von Privacy Management Group?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahre 1981 bei der Rechtsanwaltskammer Zypern (EU) eingetragen. Sämtliche erforderlichen Zulassungsbedingungen wurden entsprechend erfüllt. Unsere Steuerberater stehen unter rechtlicher Zulassung gem. den geltenden Bestimmungen der Republik Zypern (EU). Darüber hinaus wird im Hause selbstverständlich auch das Testat des Wirtschaftsprüfers erteilt. Einen höheren Nachweis an Kompetenz und Zuverlässigkeit seit über 27 Jahren werden Sie kaum finden.

Unsere garantierten Leistungen entsprechen dabei den Darstellungen auf unseren Internetportalen. Gern übersenden wir Ihnen darüber hinaus ein verbindliches Angebot zur Gründung Ihrer Zypern Firma. Sprechen Sie uns einfach darauf an oder senden Sie uns diesbezüglich ein Mail. Wir sind gern für Sie da!



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Frage: Welche Sicherheitssystem nutzen Sie zur Umsetzung des Datenschutz?

Privacy Management GroupTM legt höchsten Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Aus diesem Grunde beschäftigen wir nicht nur im Bereich der IT, sondern auch im gesamten Verwaltungs- und Kommunikationsbereich ausgewiesene Experten, sowie einen Datenschutzbeauftragten. Externen Personen und Mitarbeiten der Verwaltung ist der Zugriff auf interne Daten somit nicht möglich. Privacy Management GroupTM investiert jährlich fünfstellige Beträge, um Ihre Sicherheit zu garantieren. Gern stehen wir Ihnen für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.



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Das Steuer- und Gesellschaftsrecht im Überblick


Frage: Übersicht des Steuer- und Gesellschaftsrechts

Steuern ZypernFirma Zypern Ltd

Wir sind für Sie da uns freuen uns auf Ihre Nachricht oder auch Anruf. Kompetent, erfahren und diskret. Seit über 25 Jahren die deutschsprachigen Spezialisten in Zypern.



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