Wir verzichten bewußt auf auf ein Gebührensystem im Bausteinprinzip und somit auf die anscheinliche Darstellung einer geringeren Gründungs- oder auch jährlichen Verwaltungsgebühr. Der Grund hierfür findet sich im Gesetz der Republik Zypern (EU), denn ohne beispielsweise ein Bankkonto, eine Eröffnungsbilanz oder auch eine laufende Buchhaltung mit Bilanzierung ist eine Zypern Limited bzw. Holding grundsätzlich nicht geschäftsfähig. Check-Up-Limited, die Vorteile der Privacy Management GroupTM - Rechtsanwälte, Steuerberater und Management Consultants - auf einen Blick. |
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Die Gründungsgebühren werden bei Auftrag und somit vor Gründung Ihrer Zypern Limited oder auch Zypern Holding zur Zahlung fällig. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich 15% Umsatzsteuer.
Wie Sie es auch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen, benötigt Ihre Gesellschaft nach Gründung eine laufende Steuerberatung und Verwaltung. Unser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erstellt Ihre monatlichen Umsatzsteuererklärungen, die Bilanz und den testierten Jahresabschluss Ihrer Zypern Firma.
Die laufende Buchhaltung wird durch unseren Buchhaltungsservice erbracht. Die Jahreskosten umfassen ebenfalls die ggf. anfallenden jährlichen Treuhandkosten, die laufenden Verwaltungskosten, Rechtsberatungskosten, Steuerberatungskosten, Kommunikation mit Behörden, Anträge und Einspruchsverfahren, sowie laufende Kosten des Reg. Office und Reg. Agents.
Die Jahreskosten Ihrer Zypern Limited und Zypern Holding werden in einer festen und somit kalkulierbaren Jahreskostenpauschale dargestellt. Keine zusätzlichen oder versteckten Kosten.
Jahresverwaltungs- & Steuerberatungskosten pro 12 Monate in Euro 3,850.00 |
| Es erfolgt nach Gründung die steuerliche Anlage Ihrer Gesellschaft. Mit VAT und Steuernummer wird die Buchhaltung aktiviert. Im Anschluss werden zur Erfüllung aller steuerlichen und juristischen Pflichten folgende Leistungen übernommen: |
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| Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung (Payroll). |
| Ausweis der Sozialversicherungspflicht, Antrag der Sozialversicherungsnummer Ihrer Gesellschaft. |
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Die ersten Jahresgebühren der Zypern Limited oder auch Zypern Holding werden spätestens mit Eintragung Ihrer Gesellschaft in das Handelsregister Zypern (Nachweis erfolgt durch Übersendung des Gründungszertifikates via Mail oder auch Fax) zur Zahlung fällig.





Im ersten Jahr der Gründung fallen einmalig die pauschalen Gründungskosten und die Jahreskostenpauschale an. In den darauf folgenden Jahr (12 Monate nach Gründung) werden lediglich erneut die Jahrespauschalkosten zur Zahlung fällig.
Sollten Sie in Zypern kein eigenes Büro oder auch Geschäftslokal unterhalten, so bieten wir Ihnen gern unseren professionellen Office-Service mit eigener Unit zu günstigen Konditionen (Kosten, Fotos und Beschreibung) an. Mehr Informationen zur Betriebsstätte der Zypern Limited und deren gesetzliche Merkmale.
Haben Sie noch Fragen, Wünsche oder auch Anregungen an uns? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. PDF-Download mit einer umfassenden Leistungs- und Gebührenübersicht.
* Die Preise verstehen sich zzgl. 15% MwSt